SPITEX MITTELPUNKT ist ein privater Dienstleister im Kanton Obwalden. Unkompliziertes Handeln und Konstanz, sowie eine kompetente Pflege aus der Fülle zeichnen uns aus.

Was können wir?


Angebot

Krankenpflege gemäss KVG (Pflichtleistungen der Grundversicherung gemäss Art.7 KLV)

  • In einem Gespräch klären wir gemeinsamen den Pflegebedarf und leiten diesen mit der Bestätigung des Hausarztes an die Krankenkasse weiter. Bei offenen Fragen und Herausforderungen beraten wir laufend der Situation angepasst und in einfühlsamer Weise.

  • Die Massnahmen der Untersuchung und Behandlung führen wir mit einer ärztlichen Verordnung aus. Dies geht von der Vitalzeichenkontrolle, dem Medikamentenmanagement, der Wundpflege bis zu den Drainagen und vielem mehr.

  • In der allgemeinen Körperpflege unterstützen oder übernehmen wir mit grundpflegerischen Tätigkeiten dem Bedarf angepasst. Dies kann ein regelmässiges Duschen sein, eine Körperpflege im Bett bis hin zur Hilfe beim Essen und Trinken.

Begleitung in Krisensituationen
und im Sterben


Unser Dasein in der Palliative Care und beim Sterben beinhaltet eine feinfühlige Präsenz, eine 24h Erreichbarkeit in der Sterbephasen und bei Krisen und das nötige Fachwissen der Palliative Care.

Unsere Haltung kann mit einem Zitat von Cicely Saunders beschrieben werden: «Es geht in der Palliative Care nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben.“

Das Leben und den Tod achten wir gleichermassen und sehen das Sterben als einen Übergang, vergleichbar mit dem Gebären.

Tarife

Die Tarife der Spitexpflege (Grundversicherung Art.7KLV) sind national festgelegt und für alle Anbieter verbindlich
(Tarif a:76.90 CHF /Std., Tarif b: 63.00 CHF /Std., Tarif c: 52.60 CHF /Std.).

Dabei gilt der übliche Selbstbehalt und die Franchise der Grundversicherung. Im Kanton Obwalden wird zudem eine Patientenbeteiligung von max. 15.35 CHF pro Tag in Rechnung gestellt (beim Bezug von Ergänzungsleistungen wird ihnen dieser Anteil zurückerstattet).

Die weiteren Restkosten der Spitexorganisationen werden von der Wohngemeinde getragen.